Kabinettsbeschluss: Mindestlohnanpassung um 34 Cent auf 8,84 Euro

Das Bundeskabinett verkündete am 26. Oktober 2016 die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Die Mindestlohnanpassung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Folglich gilt ab dem 1. Januar 2017 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge:
Nach dem Mindestlohngesetz gehen tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vor. Ab 2018 gilt diese Ausnahme nicht mehr. Spätestens ab dem 1. Januar 2018 steht der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde allen Beschäftigten zu.